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   BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54   

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https://dejure.org/1954,2659
BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54 (https://dejure.org/1954,2659)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1954 - 1 StR 244/54 (https://dejure.org/1954,2659)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1954 - 1 StR 244/54 (https://dejure.org/1954,2659)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1954, 1897
  • JR 1955, 28
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51

    Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein

    Auszug aus BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54
    Ein umschlossener Raum ist jedes Raumgebilde, das weder Gebäude noch Behältnis ist, das - jedenfalls auch - dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden, und das mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen Unbefugter abwehren sollen (BGHSt 1, 158, 164).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 757/53
    Auszug aus BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54
    Der Angeklagte darf nach §§ 201 Abs. 1, 140 Abs. 3 StPO eine auf seinen Fall bezogene unmissverständliche Belehrung beanspruchen, die keine weiteren Vorkenntnisse bei ihm voraussetzt (vgl. BGH MDR 1954, 495 und 3 StR 757/53 vom 29. April 1954).
  • RG, 19.03.1886 - 570/86

    Inwiefern ist der Umstand, daß zu einem rings umschlossenen Raume eine zeitweis

    Auszug aus BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54
    Im Rechtssinne umschlossen kann ein Raum, der den erwähnten Anforderungen im übrigen genügt, unter bestimmten Umständen auch beim Vorhandensein offener, unbewachter Eingänge (z.B. RGSt 32, 141) oder einer offenstehenden Tür oder Zufahrt bleiben (RGSt 55, 153; vgl. auch RGSt 7, 262, 264; 13, 423).
  • RG, 05.05.1899 - 1666/99

    Wann liegt ein mittels Einsteigens ausgeführter Diebstahl aus einem umschlossenen

    Auszug aus BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54
    Im Rechtssinne umschlossen kann ein Raum, der den erwähnten Anforderungen im übrigen genügt, unter bestimmten Umständen auch beim Vorhandensein offener, unbewachter Eingänge (z.B. RGSt 32, 141) oder einer offenstehenden Tür oder Zufahrt bleiben (RGSt 55, 153; vgl. auch RGSt 7, 262, 264; 13, 423).
  • RG, 28.11.1882 - 2638/82

    1. Läßt sich ein auf einem in der Erde befestigten Pfosten angebrachter

    Auszug aus BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54
    Im Rechtssinne umschlossen kann ein Raum, der den erwähnten Anforderungen im übrigen genügt, unter bestimmten Umständen auch beim Vorhandensein offener, unbewachter Eingänge (z.B. RGSt 32, 141) oder einer offenstehenden Tür oder Zufahrt bleiben (RGSt 55, 153; vgl. auch RGSt 7, 262, 264; 13, 423).
  • RG, 02.12.1920 - III 1238/20

    Wann ist eine Bahnhofshalle im Sinn des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB. als

    Auszug aus BGH, 28.09.1954 - 1 StR 244/54
    Im Rechtssinne umschlossen kann ein Raum, der den erwähnten Anforderungen im übrigen genügt, unter bestimmten Umständen auch beim Vorhandensein offener, unbewachter Eingänge (z.B. RGSt 32, 141) oder einer offenstehenden Tür oder Zufahrt bleiben (RGSt 55, 153; vgl. auch RGSt 7, 262, 264; 13, 423).
  • BGH, 07.12.1982 - 1 StR 725/82

    Voraussetzungen für die Einordnung umzäunter Grundstücke als "umschlossener Raum"

    Dies ist nur dann der Fall, wenn die Umzäunung nach dem Willen des Berechtigten dazu dienen soll, andere am Betreten des abgegrenzten Raumes zu hindern, und wenn sie tatsächlich ein Hindernis bildet, das das Eindringen Unbefugter nicht unerheblich erschwert (vgl. RGSt 7, 262, 265; 8, 273, 275; 13, 423, 425; 32, 141; 50, 73, 75; 56, 97; RG GA 60, 430; 69, 106; RG Recht 1921 Nr. 1738; RG DStRZ 1922, 176; RG HRR 1939 Nr. 263; BGHSt 1, 158, 164; 10, 132, 133; BGH NJW 1954, 1897, 1898; BGH bei Dallinger MDR 1955, 145; BGH, Urt. vom 10.12.1969 - 4 StR 489/69; OLG Bremen JR 1951, 88; OLG Köln MDR 1969, 237; BayObLG …
  • BGH, 20.02.1957 - 2 StR 24/57

    Rechtsmittel

    Das genügt ( BGH 1 StR 244/54 vom 28.9.1954 = LM Nr. 8 zu § 243 Abs. 1 Ziff 2 StGB).
  • BGH, 09.02.1965 - 1 StR 557/64

    Strafbarkeit wegen schweren und wegen einfachen Diebstahls - Anforderungen an die

    Zwar wird in der Besprechung der Entscheidung LM Nr. 14 zu § 243 Nr. 2 StGB (= BGHSt 10, 132) bemerkt, der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs habe in seinem Urteil vom 28.9.1954 - 1 StR 244/54 (= LM Nr. 8 zu § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, zum Teil auch abgedruckt in NJW 1954, 1897 Nr. 19) in dem einfachen Hindurchgehen durch eine geschlossene, aber nicht versperrte Friedhofspforte zur Nachtzeit ein Einsteigen gesehen.
  • BGH, 30.10.1956 - 5 StR 333/56

    Rechtsmittel

    Abgesehen hiervon konnte es zweifelhaft sein, ob die dem Angeklagten zuteil gewordene Belehrung ausreichend war, die Frist des § 140 Abs. 3 StPO in Lauf zu setzen, weil sie nicht klar erkennen ließ, wann die Wochenfrist beginnen sollte (vgl hierzu BGH Urteil vom 28.9.1954 - 1 StR 244/54 -, insoweit NJW 1954, 1897 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 08.03.1956 - 3 StR 15/56

    Rechtsmittel

    Denn sie konnten durch den beleuchteten Torweg nicht gelangen ohne die Gefahr, entdeckt zu werden (RGSt 7, 262 [265]; BGH NJW 1954, 1897 Nr. 19).
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